Prof. Dr. G. Hellberg EDV Beratung und Softwareengineering seit 1984
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Herzlich Willkommen bei der Hausverwaltung von Weyssenhoff!

Mietshäuser

Mietshäuser     WEG-Verwaltung     Sondereigentum

 

Verwaltung von Mietshäusern:

Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen und Geschäften sind klassische Objekte der Hausverwaltung. Wir legen Wert auf ein kostenbewußtes, werterhaltendes Objektmanagement und optimieren so die Rendite unserer Kunden.

Wir bieten Ihnen variable Verträge, in denen die einzelnen Aufgaben individuell und nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt werden können.
Der folgenden Aufstellung können Sie eine Auswahl der wichtigsten Verwalteraufgaben entnehmen:

Mietverwaltung:
Annahme und Bearbeitung sämtlichen Schriftverkehrs Telefonate mit Mietern
Telefonische Bereitschaft für Notfälle an 7 Tagen / Woche
Annahme und Prüfung von Kündigungen
Mietpreisfindung, Mietersuche, Besichtigungen, Zusammenarbeit mit Maklern
Abschluß und Durchführung von Mietverträgen, Anlage und Führung von Mieterakten
Abnahme und Übergabe mit professioneller Protokollierung
Verpfändung, Verwaltung, Sicherstellung und Freigabe von Mietsicherheiten
Ummeldungen bei Energieversorgern
Kontrollen der Melderegister
Mieterhöhungen, Beschaffung von Vergleichsmieten
Schlichten von Streitigkeiten zwischen Mietern
Regelmäßige Kontrollen vor Ort (z.B. Treppenhausreinigung)

Kaufmännische Verwaltung:
Komplette Überwachung des Hauskontos
Buchführung (alle Ein- und Ausgänge)
Belegablage
Kontrolle von Bescheiden
Rechnungsprüfung
Nebenkostenabrechnungen
Gesamtabrechnungen, Jahresabschluß (für Ihre Steuererklärung)
Kooperation mit Ihrem Steuerberater
Mahnverfahren, Kooperation mit Anwälten
Umfassende Übersichten und Statistiken (z. B. Entwicklung der Mieten)

Technische Verwaltung:
Regelmäßige Kontrolle vor Ort
Erstellung von mittel- und langfristigen Moderniserungs- und Sanierungsplänen
Einholen und Prüfen von Kostenvoranschlägen, Auftragsvergabe
Überwachung baulicher Maßnahmen, Endabnahme
Rechnungsprüfung
Beachtung von Bau- und Denkmalschutzbestimmungen, Energiesparverordnung
Abschluß und Kontrolle von Wartungsverträgen

Allgemeine Verwaltung:
Kompetente Beratung des / der Eigentümer
Regelmäßige umfassende Information des / der Eigentümer
Absprache mit dem / den Eigentümer (n) bei größeren Bauvorhaben
Betreuung (Kontrolle, Abschluß / Kündigung) von Verträgen mit Dritten (z.B. Fußwegreinigung, Müllabfuhr, Versicherungen etc)
Schriftwechsel mit Dritten (z.B. Nachbarn)
Kooperation mit Ihrem Anwalt im Falle von gerichtl. Auseinandersetzungen


Eigentumswohnungen:

Ein wesentliches, gemeinschaftliches Ziel einer Eigentümergemeinschaft sehen wir in der Wertsicherung und Wertsteigerung des gemeinschaftlichen Eigentums, sowie der darin befindlichen Einheiten.

Wir sorgen für Transparenz der erbrachten Leistungen sowie eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Regelmäßige Objektbegehungen und Beiratsversammlungen werden nach Absprache durchgeführt. Die Beseitigung festgestellter Baumängel wird von uns schnell und kostengünstig durch fachlich geeignete Firmen veranlasst.

Eine sorgfältige Buchhaltung, ein hervorragendes und übersichtliches Abrechnungswesen und die Führung eines Vermögensstatus sind ebenfalls in unserem Service enthalten.

Hier ein Überblick über unser Leistungsangebot, auf dessen Grundlage sich ein Verwaltervertrag individuell nach Ihren Bedürfnissen erstellen lässt:

- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten- / Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum.
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- / Teileigentum.
- Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände.
- Auf Wunsch können mietergerechte Abrechnungen für vermietetes Sondereigentum erstellt werden
- Einsicht in Unterlagen der Abrechnung: Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Büro der Verwaltung und vor der Eigentümerversammlung zur Verfügung. Gegen Kostenerstattung versenden wir Kopien der Belege.
- Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten, sowie ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse, Versand des Protokolls an alle Eigentümer.
- Umsetzung von gefassten Beschlüssen
- Regelmäßige Objektbegehung, Sichtkontrolle innen und außen,
- Erfassen des Indstandsetzungsbedarfs
- Angebotseinholung, -auswertung, Auftragsvergabe, Abnahme, Rechnungsprüfung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder auf Treuhandkonten
- Überwachung der fälligen Wohngeldzahlungen
- gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Weg.
- Abschluß, Prüfung und Betreuung von Verträgen der Weg. (z.B. Versicherung, Fußwegreinigung, Hausmeister etc.)
- Zusammenarbeit mit dem Beirat - auf Wunsch Quartalsauszüge
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten

Gerne erstellen wir ein Angebot für Ihre Eigentümergemeinschaft. Eine persönliche und unverbindliche Vorstellung auf einer Ihrer Versammlungen ist ebenfalls jederzeit möglich.


Sondereigentum:

Bei der Verwaltung von Sondereigentum geht es - ähnlich der Mietshausverwaltung - um die Verwaltung vermieteter Wohnungen.
Sondereigentum sind Wohnungen / Einheiten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.

Dies beinhaltet je nach vertraglicher Gestaltung die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Betreuung von Sondereigentum nebst dazugehöriger Sondernutzungsrechte gehört. Von der Vermietung über die Nebenkostenabrechnungen bis hin zur umfassenden Beratung.

Je nach Teilungserklärung kann die Sondereigentumsverwaltung auch die Vertretung bei Eigentümerversammlungen umfassen.

Dieser Service wird besonders gern von Eigentümern in Anspruch genommen, die Ihre Eigentumswohnung(en) als Anlageobjekt vermieten.

Wir bieten die Verwaltung Ihres Sondereigentums selbstverständlich auch unabhängig von der Beauftragung mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an, auch wenn Sie nur eine einzelne Wohnung besitzen.


 

Für mehr Themen und Informationen wählen Sie bitte aus den nebenstehenden Menüpunkten aus oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 


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