Beschäftigte, die am Arbeitsplatz privat im Internet surfen
wollen, sollten vorher besser klären, ob der Arbeitgeber grundsätzlich
einverstanden ist. "Wer den Spielraum für derartige Aktivitäten
individuell auslotet, kann dabei in Teufels Küche kommen",
sagte der Bremer Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler
in einem dpa-Gespräch. "In der Form einer allgemeinen
Erklärung des Arbeitgebers oder einer Vereinbarung mit dem
Betriebsrat ist der Arbeitnehmer aber immer auf der sicheren Seite."
"Im Allgemeinen erlaubt ist die Kommunikation über das
Internet immer dann, wenn es die Arbeitsaufgabe voran bringen will",
sagte Däubler. "Unbedenklich ist eine Privat-Kommunikation
am Dienstcomputer auch, wenn beispielsweise wegen einer dienstlich
verursachten Verspätung Vorhaben in der Freizeit umgeplant
werden müssen." Auch eine so genannte betriebliche Übung
kann Spielräume für die private Nutzung des Internet sichern,
meint Däubler. "Eine dauerhaft nicht beanstandete Nutzung
kann dann als Ergänzung des jeweiligen Arbeitsvertrages gelten."
Völlig risikolos ist aber auch diese "Betriebsübung"
nicht. "Im Einzelfall kann es Streit über den Umfang des
'Üblichen' geben. Wenn einer zwei Stunden pro Woche privat
surft und zugleich der Schreibtisch überquillt, dann wird es
schwierig."
Keine Spielräume gibt es nach Ansicht des Bremer Arbeitsrechtlers
bei gebührenpflichtigen Internetdiensten. Für deren Nutzung
müsse der Arbeitgeber in jedem Fall die Erlaubnis gegeben haben.
"Der Arbeitnehmer kann doch dem Arbeitgeber nicht einfach Kosten
aufbrummen", stellt Däubler klar.
(rb, hannover)
(siehe auch Heise
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