Prof. Dr. G. Hellberg EDV Beratung und Softwareengineering seit 1984
HomeHome
Hausverwaltung HannoverHausverwaltung Hannover
Immobilienberatung HannoverImmobilienberatung Hannover
Mehrfamilienhäuser HannoverMehrfamilienhäuser Hannover
Eigentumswohnungen HannoverEigentumswohnungen Hannover
Nebenkosten HannoverNebenkosten Hannover
Neuvermietung HannoverNeuvermietung Hannover
 
 
 
 
 

 

Herzlich Willkommen bei der Hausverwaltung von Weyssenhoff!
Sonstiges

Die Mieten in Deutschland ziehen leicht an

Der aktuelle Wohnimmobilienpreisspiegel des Immobilienverbandes (IVD) belegt einen durchschnittlichen Preisanstieg für Mietwohnungen von 2004 auf 2005 um ein halbes Prozent. Laut IVD profitieren besonders Wohnungen einfacher Ausstattung in Städten ab 300 000 Einwohnern von der Entwicklung. In diesem Bereich wurde ein Anstieg von 10% für den Zeitraum 2000 bis 2005 ermittelt.
(Quelle: IVD)

Heizkosten mindestens 50% verbrauchsabhängig abrechnen

Mieter können die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen, wenn der Vermieter nicht zu mindestens 50% verbrauchsabhängig abgerechnet hat. Das gilt auch dann, wenn sich der Mieter vertraglich mit der vom Vermieter abweichend vorgenommenen Arbeitsweise einverstanden erklärt hatte, da damit gegen zwingendes Recht verstoßen wurde.
(Quelle: HAZ 12/06, Urteil LG Hamburg 307 S 4/05)


Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich beim Eigentümer

- dieser kann die Verantwortung auch Dritten übertragen, etwa einem Hausmeister, Verwalter oder Mieter. Gestreut werden muss nach der aktuellen Rechtssprechung in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Wie oft man Schnee schippen und streuen muss, hängt vom Wetter ab. Bei starkem Schneefall reicht einmal am Morgen nicht aus. Nicht nur Gehwege, sondern auch die Zugänge zum Haus, zu Garagen und Mülltonnen müssen geräumt und gestreut sein.
(Quelle: HAZ 6/06)

 

Geld ist wie renovieren

Schönheitsreparaturen: Erhält ein Mieter vom Eigentümer der Wohnung beim Einzug 1600 Euro, damit er die Wohnung nach seinem Geschmack renovieren kann, und vereinbaren sie, dass spätere Schönheitsreparaturen "bei Bedarf" auszuführen sind, so kann der Mieter - zieht er aus - nicht mit dem Argument die Renovierung verweigern, ihm sei die Wohnung unrenoviert übergeben worden. Die Geldleistung bei Einzug ist mit einer renovierten Wohnung vergleichbar.
(Quelle: Urteil 46 S 68/04, Landgericht Berlin, HAZ Nr. 116/05)


 

An dieser Stelle werden Sie in Kürze weitere, aktuelle Meldungen zu Ihrer Information finden. Schauen Sie in den nächsten Tagen noch einmal vorbei, wenn Sie Interesse haben.

Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

 

 

Für mehr Themen und Informationen wählen Sie bitte aus den nebenstehenden Menüpunkten aus oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 


Diese Seite wurde durch die Prof. Dr. Hellberg EDV-Beratung entwickelt und realisiert. Scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren Prof.Dr. Hellberg EDV-Beratung !