Die Mieten in Deutschland ziehen leicht an
Der aktuelle Wohnimmobilienpreisspiegel des Immobilienverbandes
(IVD) belegt einen durchschnittlichen Preisanstieg für Mietwohnungen
von 2004 auf 2005 um ein halbes Prozent. Laut IVD profitieren besonders
Wohnungen einfacher Ausstattung in Städten ab 300 000 Einwohnern
von der Entwicklung. In diesem Bereich wurde ein Anstieg von 10%
für den Zeitraum 2000 bis 2005 ermittelt.
(Quelle: IVD)
Heizkosten mindestens 50% verbrauchsabhängig abrechnen
Mieter können die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen,
wenn der Vermieter nicht zu mindestens 50% verbrauchsabhängig
abgerechnet hat. Das gilt auch dann, wenn sich der Mieter vertraglich
mit der vom Vermieter abweichend vorgenommenen Arbeitsweise einverstanden
erklärt hatte, da damit gegen zwingendes Recht verstoßen
wurde.
(Quelle: HAZ 12/06, Urteil LG Hamburg 307 S 4/05)
Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich beim
Eigentümer
- dieser kann die Verantwortung auch Dritten übertragen, etwa
einem Hausmeister, Verwalter oder Mieter. Gestreut werden muss nach
der aktuellen Rechtssprechung in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr.
Wie oft man Schnee schippen und streuen muss, hängt vom Wetter
ab. Bei starkem Schneefall reicht einmal am Morgen nicht aus. Nicht
nur Gehwege, sondern auch die Zugänge zum Haus, zu Garagen
und Mülltonnen müssen geräumt und gestreut sein.
(Quelle: HAZ 6/06)
Geld ist wie renovieren
Schönheitsreparaturen: Erhält ein Mieter vom Eigentümer
der Wohnung beim Einzug 1600 Euro, damit er die Wohnung nach seinem
Geschmack renovieren kann, und vereinbaren sie, dass spätere
Schönheitsreparaturen "bei Bedarf" auszuführen
sind, so kann der Mieter - zieht er aus - nicht mit dem Argument
die Renovierung verweigern, ihm sei die Wohnung unrenoviert übergeben
worden. Die Geldleistung bei Einzug ist mit einer renovierten Wohnung
vergleichbar.
(Quelle: Urteil 46 S 68/04, Landgericht Berlin, HAZ Nr. 116/05)
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